FSSC 22000 hat eine neue Revision veröffentlicht, die am 1. April 2021 verpflichtend in Kraft tritt. Was der Hintergrund ist und welche Änderungen Sie erwarten, erfahren Sie im Folgenden.
Die Global Food Safety Initiative (GFSI) hat seine Benchmarking Requirements aktualisiert. Das führt dazu, dass GFSI anerkannte Lebensmittelstandards wie IFS, BRCGS und FSSC 22000 die neuen oder veränderten GFSI-Anforderungen zeitnah im eigenen Standard implementieren müssen. FSSC 22000 ist der Aufforderung nun nachgekommen und hat am 3. November 2020 Version 5.1 veröffentlicht.
Zu den wichtigsten Änderungen von GFSI 2020 gehören neue Anforderungen in Bezug auf die Zertifizierung an mehreren Standorten, das Produktdesign und die Produktentwicklung. Um die Einhaltung dieser Änderungen sicherzustellen, wurde FSSC 22000 aktualisiert.
Auch neu in den GFSI-Kriterien: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheitskultur. Bei FSSC 22000 ändert sich diesbezüglich aber nichts, da FSSC 22000 der Ansicht ist, dass die Norm ISO 22000:2018 das Thema Lebensmittelsicherheitskultur bereits abdeckt. Aus diesem Grund hat FSSC 22000 ein Leitliniendokument (FSSC-22000-Guidance-Document-Food-Safety-Culture-_Version-5.1.pdf) veröffentlicht, das demonstriert, wie die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheitskultur erfüllt werden.
FSSC 22000 hat ein Dokument veröffentlicht, in dem alle Neuerungen farblich gekennzeichnet sind. Diese Version finden Sie hier(FSSC-22000-Guidance-Document-Food-Safety-Culture-_Version-5.1.pdf). Neben kleineren sprachlichen Anpassungen gibt es im Abschnitt 2.5 neue zusätzliche Anforderungen an zertifizierte Standorte.
Für einen vollständigen Überblick über die Änderungen konsultieren Sie bitte das vollständige Dokument (FSSC-22000-Guidance-Document-Food-Safety-Culture-_Version-5.1.pdf).
Der neue Abschnitt 2.5.15 enthält zusätzliche Anforderungen für Organisationen, die sich für eine Multi-Site-Zertifizierung entschieden haben. Die Anforderungen beziehen sich auf das interne Auditsystem, die Ressourcen für das interne Audit, die Qualifikationen der internen Auditoren und die fachliche Prüfung dieser internen Auditberichte.
Die neue Version wurde am 3. November 2020 veröffentlicht. Am 1. April 2021 tritt die Revision verbindlich in Kraft. Bis zum 31. März 2022 müssen alle zertifizierten Standorte das V 5.1 Audit hinter sich haben.